21.01.2019

Befristet reduzieren geht jetzt noch einfacher...

...mit dem neuen Brückenteilzeitgesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt das neue Brückenteilzeitgesetz. Es ermöglicht Berufstätigen, ihre Arbeitszeit auch außerhalb einer Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen befristet zu reduzieren.

Ab einer Unternehmensgröße von 45 Angestellten besteht für die Beschäftigten die Möglichkeit, eine befristete Reduzierung ihrer Arbeit von mindestens einem Jahr und für längstens fünf Jahre zu beantragen. Dieser neue Anspruch wird durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG geregelt. Im Gegensatz zur befristeten Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit ist für die Inanspruchnahme der Brückenteilzeit kein bestimmter Anlass erforderlich.

Über diesen Anspruch und dazu, wie Sie nach Ende Ihrer Elternzeit die Rückkehr in die Berufstätigkeit gestalten können, informiert Worklife Sie. Dazu zählt unter anderem die Vorbereitung des Rückkehrgesprächs mit Informationen zu Arbeitszeitmodellen und Kinderbetreuung in Hamburg.

Auch, wenn Sie nach Ende Ihrer Familienphase sich beruflich neu orientieren, begleitet Worklife Sie auf Ihrem Weg in Ihre neue berufliche Zukunft mit individueller Beratung und Seminarangeboten.

Das Projekt Worklife wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert.

Informieren Sie sich gern persönlich über Worklife: 040 334241-444.

 

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Ansprechpartnerin:

Cornelia Heckermann
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