08.04.2020

Anpassung beim Elterngeld – Koalitionsfraktionen stimmen Vorschlägen von Familienministerin Giffey zu

Das Elterngeld ist eine Familienleistung, die frischgebackenen Eltern einen Teil ihres Einkommens ersetzen soll, wenn diese sich nach der Geburt um ihr Kind kümmern wollen. Dabei errechnet sich das Elterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Durch Kurzarbeit oder Freistellung im Rahmen der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung befürchten viele werdende Eltern Nachteile bei der Berechnung ihres Elterngeldanspruchs.
 
Pressemitteilung des Familienministeriums
 
Hierauf hat das Familienministerium reagiert und sich mit den Koalitionsparteien auf kurzfristige Anpassungen geeinigt. In einer Pressemitteilung vom 07.04.2020 veröffentlichte das Familienministerium drei konkrete Anpassungen, die gesetzlich geregelt werden sollen:
- Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können,
- Eltern sollen den Partnerschaftsbonus weiter bekommen, auch wenn sie durch die Corona-Krise die Stundenvorgaben von 25 Wochenstunden bis 30 Wochenstunden unter- oder überschreiten,
- zudem soll Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I, welches wegen Corona bezogen wird, nicht in die Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind einfließen.
 
Die vollständige Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/anpassungen-beiAm-elterngeld--giffey-einigt-sich-mit-koalitionsfraktionen-auf-kurzfristige-gesetzliche-aenderungen/154562.

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