17.09.2020

Bundeskabinett beschließt mehr Spielräume beim Elterngeld und Elternzeit

Bild
© KWB/Sekora

Im Kern geht es um drei konkrete Aspekte des Elterngeldes, mit denen Familien mehr Freiräume verschafft und die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Berufsleben zwischen den Eltern noch weiter gestärkt werden soll: Mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr finanzielle Unterstützung bei Frühgeburten.

Wird der Gesetzesentwurf auch im Bundestag und Bundesrat angenommen, wird die zulässige Arbeitszeit in Elternzeit von bislang 30 auf künftig bis zu 32 Stunden pro Woche angehoben. Die Arbeitszeitspanne beim Partnerschaftsbonus wird dementsprechend ausgeweitet, auf dann 24 bis 32 Stunden/Woche. Mit dem Partnerschaftsbonus erhalten berufstätige Paare bislang für vier weitere Monate jeweils ElterngeldPlus zusätzlich zu ihrem Teilzeiteinkommen. Durch die neuen, deutlich flexibleren Regelungen zur Nutzung des Partnerschaftsbonus wird es für Paare zukünftig noch attraktiver sein, eine gemeinschaftliche Aufteilung der Berufstätigkeit und Familienzeit umzusetzen.

Die bürokratischen Anforderungen werden ebenfalls flexibilisiert. Für einige Eltern wird sich das Antragsverfahren vereinfachen. Antragsteller/-innen in einem Angestelltenverhältnis mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften sollen zukünftig wählen können, ausschließlich als Nicht-Selbstständige behandelt zu werden. Diese Option hat Auswirkungen auf den Zeitraum, der als Einkommensgrundlage für die Berechnung des Elterngeldanspruches verwendet wird, und ist bislang restriktiv festgelegt.
Außerdem sollen dem Beschluss zufolge Eltern mit Teilzeiteinkommen im Elterngeldbezug nur noch im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen.

Für Eltern von Frühchen bedeutet die Gesetzesänderung einen weiteren Monat Elterngeld. Hiermit wird berücksichtigt, dass für die Betreuung von Frühgeborenen häufig ein erhöhter individueller Bedarf besteht. Mit dem zusätzlichen Elterngeldmonat werden Eltern darin unterstützt, sich um ihr Kind in dieser Lebensphase intensiv kümmern zu können.

Wann genau die neuen Regelungen in Kraft treten werden, ist jedoch noch nicht festgelegt.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 16.9.2020

Ansprechpartnerin:

Cornelia Heckermann
Tel.: 040 334241-414
Sie wollen uns kennenlernen – wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!